AKTUELLE Situation:
Gegenwärtig ist die Vermietung von Ferienwohnungen
zu touristischen Zwecken erlaubt.
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Wir freuen uns, dass wir
unsere Ferienwohnungen, wenngleich unter „Auflagen und Vorschriften“,
wieder vermieten und Gäste in unserem Haus begrüßen dürfen,
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Diese Seite beinhaltet
PFLICHT-Informationen seitens des Vermieters,
Kenntnisnahme Erforderlich.
➽ Corona-Informationen / Gästehinweise der Verkehrs- und Landratsämter
⬥ Verkehrsämter im Lamer Winkel mit den Gemeinden Arrach, Lam, Lohberg (Landkreis Cham). |
Hier finden Sie Informationen ⯈ zu den aktuellen gültigen Corona-Regelungen. |
⬥ Landkreis Cham, Regelungen/Allgemeinverfügung Informationen ⯈ |
⬥ Regelungen/Allgemeinverfügung im benachbarten Landkreis Regen Informationen ⯈ |
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„Der Gast muss vor Anreise über die spezifischen Hygiene- und Verhaltensregeln im Ferienobjekt informiert werden.“ |
Der Einsatz von Deko-Artikeln sowie Gegenständen, die von mehreren Gästen in Folge benutzt werden (könnten), ist auf ein Minimum zu reduzieren. |
„Sollten Regelungen/Vorgaben zu einer Einschränkung von Inklusiv- und/oder Service-Leistungen führen,
muss darauf bereits vor der Buchung hingewiesen werden.“ |
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➽ Informationen zu Urlaubsaufenthalt in unserem Gästehaus
Der Schutz unserer Gäste ist uns sehr wichtig. Mit Sorgfalt und Hygiene wollen wir unserer Mitverantwortung für die Eindämmung des Coronavirus gerecht werden. Bitte unterstützen Sie uns dabei und halten Sie die Verhaltensregeln konsequent ein. Mit Ihrer Umsicht schützen Sie sich selbst, die anderen Gäste und Ihren Gastgeber. |
⬥ Schutz- und Hygieneeinhaltung durch den Gast Informationen ⯈ |
Auch wenn Sie aus einem Bundesland kommen, in dem diese Regelungen aufgehoben oder gelockert wurden, sind in unserem Urlaubsgebiet und somit auch im Urlausquartier bis auf Weiteres behördliche Auflagen, Verhaltensregeln gültig. |
⬥ Einschränkungen von Ausstattung, Einrichtung in Covid-19-Zeiten Informationen ⯈ |
⬥ Reiserücktritt betreffs Covid-19 / erneutes Beherbergungsverbot Informationen ⯈ Wenn Sie derzeit aufgrund Covid-19 unsicher mit Ihrer Urlaubsplanung sind, empfehlen wir eine spontane Anfrage 2-3 Wochen vor gewünschten Reisetermin. |
Schutz- und Hygiene-/Reinigungskonzept durch den Vermieter Der Vermieter hat ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines von den Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts für Beherbergungsbetriebe auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
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