Info Schutz- und Hygieneeinhaltung durch den Gast

Grundregeln:

 (Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen des Bayerischen Ministerium.)

  1. Hände-Desinfektionsmittelspender: Vor Betreten des Gästehauses, der FeWo, der Hunde-Lounge bereitgestelltes Hände-Desinfekionsmittel benutzen.
  2. Mindestabstand:  Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern auf Fluren, Gängen, Treppen, bei Aufenthalt außerhalb der Wohnung / des eig. Gartenanteils / in der Hunde-Lounge. Personen, für die im Verhältnis zueinander die Kontaktbeschränkung nicht gilt, brauchen die Abstandsregel nicht zu befolgen.
  3. Kontakt: Auf Umarmungen und/oder Händeschütteln verzichten.
  4. Mund-Nasen-Schutz benutzen, wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
  5. Nies- und Hustenetikette wahren, auch innerhalb der Wohnung. (Niesen oder husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.)

 Auf Infektionsminimierung ausgelegtes Parkplatzkonzept::

Auf dem Grundstück

stehen 1-2 PKW-Stellplätze pro Ferienwohnung zur Verfügung.

FW1

Frei-

fläche

FW3-2

Freie Parkflächen: können zum Abstellen

von Hundeanhängern genutzt werden.

Die Abstandsregelung von 1,50 m

zu anderen Gästen, dem Vermieter

ist auch hier einzuhalten

Fahrweg

FW3-1

FW3-2

Frei-

fläche

FW2

Ferienwohnung:

 

Durchlüftung der FeWo: Alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung sämtlicher Räumlichkeiten sollten genutzt werden. Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und fördert die Luftqualität. In jedem Fall darauf achten, dass beim Öffnen der Fenster Heizkörperthermostate auf   *  stehen.

 

Benutztes Geschirr, Töpfe, Gläser, Besteck, etc.:

 

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Manuelle Reinigung von Kücheninventar: Als behüllte Viren, deren Erbgut von einer Fettschicht (Lipidschicht) umhüllt ist, reagieren Coronaviren empfindlich auf fettlösende Substanzen wie Alkohole und Tenside, die als Fettlöser in Geschirrspülmitteln enthalten sind.

Bei Kücheninventar, welches nicht für eine Spülmaschine (z.B. aus Holz, Keramik) geeignet ist oder wo keine Spülmaschine vorhanden (FeWo2), sollte bei manuellen Spülprozessen möglichst heißes Wasser (> 45 °C) mit Spülmittel verwendet werden. Bei der Verwendung von kälterem Wasser ist in besonderem Maße auf eine ausreichende Menge des Spülmittels, längere Verweildauer im Spülbecken sowie eine sorgfältige mechanische Reinigung und anschließende Trocknung zu achten.

 

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Reinigung von Kücheninventar mittels Spülmaschine > 60°C, KEIN-ECO-/Kurzprogramm:

Bei Spülmaschinen werden bei Spar- bzw. "ECO"-Programmen üblicherweise Temperaturen von 60 Grad Celsius oder höherer nicht erreicht. Auch kurze Waschzeiten verringern die Hygienewirkung. Längere Zeiten und höhere Temperaturen können die Effizienz der Virus-Inaktivierung erhöhen.

Eine Reinigung im Geschirrspüler bei 60 Grad Celsius oder höherer Temperatur mit einem haushaltsüblichen Geschirrspülmittel ist deswegen besonders effizient.

Kücheninventar, welches nicht für eine Spülmaschine geeignet ist (z.B. aus Holz, Keramik) sollte nur manuell gereinigt werden.

 

Raucherlaubnis nur im Außenbereich.

 

Die Wohnräume sollten nicht mit Straßenschuhen betreten, getragene Kleidung, Bettzeug, sonstige Wäsche wie Handtücher nur m Freien und nicht in der Wohnung (aus)geschüttelt werden.

 

Benutzte Taschentücher, Küchentücher, Kleenex, Masken und Handschuhe müssen angemessen entsorgt werden, indem diese in einem verschlossenen Plastikbeutel in der Restmülltonne deponiert werden.

 

Bei Abreise müssen alle Räumlichkeiten abfallfrei sein. Recyclebarer Müll kann im örtlichen Baustoffhof entsorgt werden. Pfandflaschen sowie übrig gebliebene Lebensmittel sind wieder mitzunehmen.

Gemeinschaftsbereich Hunde-Lounge (Sep. Gebäude mit Hundezwingern.)

Bei Buchung von Zwingern müssen Auflagen der Kontaktbeschränkung eingehalten und Hygieneregeln beachtet werden: Händedesinfektion vor und nach Betreten der Hunde-Lounge. (Hände-Desinfektionsspray im Eingangsbereich).

 

Bereitstellung von Waschmaschine, Trockner

Die Geräte können unter Einhaltung der Hygieneregeln in Anspruch genommen werden (Nutzungsgebühr). Nachdem das Waschprogramm durchgelaufen ist, die Wäsche möglichst umgehend in den Trockner geben oder aufhängen, damit sich evtl. verbliebene Keime nicht in dem feuchten Umfeld vermehren können.


Sonstiges:

Sollten während des Aufenthalts Symptome auftreten, die Anzeichen einer Infektion sein könnten, sollte sich die betroffene Person umgehend zunächst telefonisch zur Abklärung an den behandelnden Arzt vor Ort wenden.