AKTUELLE Situation:
Gegenwärtig ist die Vermietung von Ferienwohnungen zu touristischen Zwecken untersagt. |
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Wir freuen uns schon darauf, wenn wir |
ab ?? . ?? . 2021 ? |
unsere Ferienwohnungen, wenngleich unter „Auflagen und Vorschriften“, wieder vermieten und Gäste in unserem Haus begrüßen dürfen, wenn auch mit Abstand und das Verzichten auf Händeschütteln oder Umarmungen. |
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„Der Gast muss vor Anreise über die spezifischen Hygiene- und Verhaltensregeln im Ferienobjekt informiert werden.“ |
Der Einsatz von Deko-Artikeln sowie Gegenständen, die von mehreren Gästen in Folge benutzt werden (könnten), ist auf ein Minimum zu reduzieren. |
„Sollten Regelungen/Vorgaben zu einer Einschränkung von Inklusiv- und/oder Service-Leistungen führen,
muss darauf bereits vor der Buchung hingewiesen werden.“ |
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Diese Seite beinhaltet
PFLICHT-Informationen seitens des Vermieters,
Kenntnisnahme Erforderlich.
➽ Bestimmungen zur Beherbergung / Urlaubsaufenthalt allgemein
Die Zurverfügungstellung von Unterkünften jeder Art ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
⬥ Nur diejenigen Personen, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung gemäß jeweils
aktueller Rechtslage nicht gilt, dürfen gemeinsam eine Ferienwohnung anmieten/beziehen.
⬥ Die Zurverfügungstellung von Unterkünften jeder Art ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
- Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum:
Der Vermieter/Betreiber stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass zwischen Gästen, die nicht
zueinander gehören, grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. Gäste, die gemäß aktueller
Rechtslage nicht demselben Personenkreis angehören, dürfen nicht zusammen einem Zimmer oder einer
Wohneinheit untergebracht werden.
- Kontaktbeschränkungen im privaten Raum:
Der Teilnehmerkreis einer Zusammenkunft in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken
ist unter Berücksichtigung von allg. Abstandsgebot, Mund-Nasen-Bedeckung zu begrenzen.
Vom Besuch von touristischen Unterkünften sind ausgeschlossen:
⬥ Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten.
⬥ Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen.
Derzeitig aktuellste rechtliche Bestimmungen/Maßnahmen in Bayern bzw. in unserem Urlaubsgebiet sind unter "Gästehinweise der Tourist-Infos" sowie "Behörden" per Link einsehbar.
➽ Informationen zu Urlaubsaufenthalt in unserem Gästehaus
Der Schutz unserer Gäste ist uns sehr wichtig. Mit Sorgfalt und Hygiene wollen wir unserer Mitverantwortung für die Eindämmung des Coronavirus gerecht werden. Bitte unterstützen Sie uns dabei und halten Sie die Verhaltensregeln konsequent ein. Mit Ihrer Umsicht schützen Sie sich selbst, die anderen Gäste und Ihren Gastgeber. |
⬥ Schutz- und Hygieneeinhaltung durch den Gast Informationen ⯈ |
Auch wenn Sie aus einem Bundesland kommen, in dem diese Regelungen aufgehoben oder gelockert wurden, sind in unserem Urlaubsgebiet und somit auch im Urlausquartier bis auf Weiteres behördliche Auflagen, Verhaltensregeln gültig. |
⬥ Einschränkung von Inkl.- und Service-Leistungen in Covid-19-Zeiten Informationen ⯈ |
⬥ Reiserücktritt betreffs Covid-19 / erneutes Beherbergungsverbot Informationen ⯈ Wenn Sie derzeit aufgrund Covid-19 unsicher mit Ihrer Urlaubsplanung sind, empfehlen wir eine spontane Anfrage 2-3 Wochen vor gewünschten Reisetermin. |
Schutz- und Hygiene-/Reinigungskonzept durch den Vermieter Der Vermieter hat ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines von den Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts für Beherbergungsbetriebe auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
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➽ Corona-Informationen / Gästehinweise der Verkehrs- und Landratsämter
⬥ Verkehrsämter im Lamer Winkel mit den Gemeinden Arrach, Lam, Lohberg (Landkreis Cham). |
Hier finden Sie Informationen ⯈ zu den aktuellen gültigen Corona-Regelungen. |
⬥ Bayern-Tourismus Aktuelle Informationen sowie Grundregeln und Leitlinien für einen sicheren Urlaub. Informationen ⯈ |
⬥ Landkreis Cham, Regelungen/Allgemeinverfügung Informationen ⯈ |
⬥ Regelungen/Allgemeinverfügung im benachbarten Landkreis Regen Informationen ⯈ |
➽ Corona-Informationen/Bestimmungen sowie Maßnahmenverordnungen Bayern
⬥ Bayerisches Gesundheitsministerium
Aktuelle Informationen sowie tägliche Updates. Informationen ⯈ |
⬥ Bayerisches Staatsministerium |
- Gesetzeslage allg., Rechtsgrundlage Hygienekonzept Beherbergung Informationen ⯈ |
- Aktuelle Entwicklungen, häufige Fragen Informationen ⯈ |
- Bußgeldkatalog bezüglich Ordnungswidrigkeiten Informationen ⯈ |
⬥ Deutscher Tourismusverband
Übersicht über die Länderverordnungen Informationen ⯈ |
⬥ Robert-Koch-Instituts (RKI COVID-19-Dashboard)
Tagesaktuelle Zahlen für den > Landkreis "Cham" < und den benachbarten > Landkreis "Regen" < Informationen ⯈ |
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