AGB's

für die Anmietung unserer Ferienwohnungen im Gästehaus Gabi Meindl

Bitte schenken Sie diesen Informationen Ihre Aufmerksamkeit; denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese verbindlich als Bestandteil unseres Gastaufnahmevertrages in ihrer Gesamtheit an.

 

1. Grundsätzliches                       

1.1.   Urlaub mit Hund                

1.2.   Aufenthalt allgemein      

 2. Vertragsabschluss                   

 3. Stornierung                               

1. Grundsätzliches

Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie Ihre Wertschätzung hinsichtlich unserer Bemühungen für ein gepflegtes, sauberes Urlaubsquartier zeigen, indem Sie bei Abreise die Whg. aufgeräumt, besenrein, abfallfrei, mit sauberen Geschirr und E-Geräten verlassen.

Hundefreundlichkeit im Gästehaus Gabi Meindl bedeutet nicht automatisch, dass Hunde ins Bett sowie auf sonstiges Mobiliar dürfen oder den Gartenanteil permanent als Gassiplatz benutzen können. Meistens ist das für gut erzogene Vierbeiner zwar kein Problem, dennoch sollten unsere hygienischen Grundsätze in jedem Fall beachtet werden.

 

1.1. Urlaub mit Hund

Bitte nehmen Sie diese AGB zu Urlaub mit Hund in ihrer Gänze zur Kenntnis, auch wenn diese für Sie als verantwortungsvolle Hundebesitzer ohnehin selbstverständlich sind.

 

Allgemeines

Aufenthalt: Bei uns sind nicht nur kleine, sondern auch große und mehrere Hunde, die nicht als Kampfhunde eingestuft sind, willkommen. Für uns als Gastgeber ist es nur relevant, dass die Hunde stuben- / zwingerrein sind und ein gutes Sozialverhalten haben, somit bei unbekannten Menschen, fremden Artgenossen sowie auf Umweltreize gelassen reagieren.

Mietschäden: Mit Ihrer Buchung bestätigen Sie, dass eine gültige Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung für Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietschäden für Ihre(n) Hund(e) besteht. Passiert es, dass in der Whg. / im Garten / im Zwinger Kü-Inventar oder auch größere Dinge zu Bruch gehen, verunreinigt oder beschädigt werden, sagen Sie uns bitte hinsichtlich Folgevermietung baldmöglichst Bescheid! Wir werden sicherlich eine einvernehmliche Regelung finden!

Mitgebrachte Hunde müssen gesund, geimpft und frei von ansteckenden / übertragbaren Krankheiten (endogenen wie wie exogenen, z.B. Milben / Pilz) sein.

 

Mitzubringen ist ein gültiger Impfpass Ihres Hundes/Ihrer Hunde. (Bei Ausflügen nach Tschechien sind Chip+Pass erforderlich.) ►► Bei Hunden, die aus dem Ausland kommen/von dort mitgebracht wurden, ist ein in Deutschland ausgestelltes tierärztliches Attest/Vermerk im Impfpass erforderlich (nicht älter als 2 Wochen), dass Ihr Hund nicht Träger übertragbarer Krankheiten ist (z.B. Leptospirose), keine Mittelmeerkrankheiten (Leishmaniose, Dirofilariose, Babesiose, usw.) hat oder gehabt hat.

Hinsichtlich Gartennutzung ist es unser Anliegen, dass Ihr Hund unmittelbar vor Reiseantritt entwurmt wurde.

Eine rechtzeitige Zeckem-Prophylaxe für Ihren Hund mittels Advantix, Expot o.ä. wäre

vor Urlaubsantritt sinnvoll.

Außenflächen/-anlagen:

 

Egal wie gut Ihr Hund hört oder ausgebildet ist: Alle Hunde, ob groß oder klein, müssen vor Verlassen der Wohnung, des eig. Gartenanteils, des Zwingers grundsätzlich angeleint werden!

Keinerlei Aufenthalt im Auslaufbereich unserer eigenen Hunde / Reviermarkierungen

auf dem Grundstück! Sollten trotz Ihrer Achtsamkeit Anpflanzungen, Rasen (z.B. auf dem Weg zur Hunde-Lounge, zum Parkplatz) „markiert“ werden, sind diese Stellen sogleich mit Wasser aus unserem Brunnen ausgiebig zu begießen.

Urlaub mit einer Hündin: Der Urlaub mit einer Hündin sollte so geplant werden, dass sie während Ihres Aufenthaltes nicht hitzig ist. Um unangenehme Begleiterscheinungen zu vermeiden, ist ein Urlaubsaufenthalt mit läufiger Hündin generell nicht möglich. Sollte es nach Buchung außerplanmäßig zur Hitzigkeit kommen, ist eine Umbuchung innerhalb desselben Jahres möglich. Es würden dann zunächst keine Stornokosten anfallen.

Umgebung: Hundekotbeutel, die Sie in ausreichender Menge auf Spaziergänge mitnehmen können, werden von uns bereitgestellt. Im Gemeindebereich Arrach sind spezielle Abfallbehälter zur Entsorgung gefüllter Beutel vorhanden. Auf Feldern und Wiesen wachsen Nahrungsmittel für Mensch und Tier. Daher ärgern sich Grundstückseigentümer und Bauern über deren Nutzung als Hunde-Spielplatz und / oder Hundeklo. Durch Hundekot verschmutzte Futtermittel können beim Nutzvieh zu Erkrankungen führen, ggf. auch Verunreinigungen der Endprodukte (z.B. Milch oder Eier) verursachen. Lassen Sie deshalb Ihre(n) Hund(e) im Bereich landwirtschaftlich genutzter Flächen nur auf den Wegen und angeleint laufen. Beseitigen Sie bitte als verantwortungsvoller Hundebesitzer entstandene Hundehaufen. Im Gemeindebereich Arrach (mit den Ortsteilen Arrach, Haibühl, Ottenzell) gilt ab 2018 für alle Hunde Anleinpflicht.

 

Hund(e) in der Wohnung

Bei Whg.-Aufenthalt muss innerhalb der Räumlichkeiten stets eine Aufsicht für Ihre(n) Hund(e) gewährleistet sein. Ohne ausbruchsichere Hundebox dürfen Hunde nicht alleine in der Wohnung / auf dem Balkon gelassen werden! Hundezwinger vor Ort (Zuzahlung): Sofern Zwinger nicht bereits bei Buchung reserviert wurden, besteht die Möglichkeit, 1-2 Innenzwinger am Anreisetag zu buchen (sofern verfügbar).

Lassen Sie Hund(e) nur sauber / mit abgetrocknetem Fell in die Wohnung.

Hundeaufenthalt in Zimmern, die mit Teppichböden ausgelegt sind (FeWo 2 / Fewo 3): Aus hygienischen Gründen und im Interesse aller nachfolgenden Gäste sollte sich hier ein Hund nur bedingt aufhalten und Verunreinigungen in jedem Fall vermieden werden, da in diesen Räumen nur gesaugt und nicht gewischt werden kann.

Bei Ihnen zu Hause ist es dem Hund erlaubt, Couch, Sessel oder Betten zum Relaxen für sich in Anspruch zu nehmen? Bitte respektieren Sie unsere hygienischen Grundsätze, dass dies in unseren Ferienwohnungen nicht gestattet ist. Hund(e) auf / in den Betten sind absolut nicht erlaubt !!

Es ist nicht gestattet, dass die Sanitäreinrichtungen zum Duschen / Baden

von Hunden genutzt werden.

Max. Hundeaufenthalt in Whg.: A (ohne Zwinger) / B ( Hund in Whg. und im Zwinger)

FeWo 1 - Regental  : max. 3 Hunde bei 2 Personen, max. 1 Hund bei 3 Personen.

FeWo 2 - Osserblick: max. 2 kl. Hunde / 1 mittelgroßer Hund

FeWo 3 - Riedelstein: max. 2 Hunde

 

Hund(e) im eigenen Gartenanteil

Eine Hundeaufsicht im Garten muss durch mindestens 1 erwachsene Person gewährleistet sein.

Hundehalter sind verpflichtet, den Gartenanteil sauber zu halten. Sollten Ihre Tiere einmal ihr großes Geschäft im Garten verrichten, entsorgen Sie bitte die Hundehaufen sobald wie möglich! Schaufel und Beutel sind für jeden Gartenanteil vorhanden. Mit Urin kontaminierte Pflanzungen, Rasen sind umgehend und ausgiebig mit unserem Brunnenwasser zu gießen, um bleibende Schäden oder Absterben der Bepflanzung zu verhindern.

 

Hunde-Lounge (Innenzwinger)

Die Unterbringung im Zwinger ist nur dann möglich, wenn Ihr Hund dies gewohnt, zwingerrein, umgänglich und verträglich mit anderen Menschen und Hunden ist.

Die Eingangstür zur Hunde-Lounge darf nicht offen bleiben. Hunde sind an der Zwingertür

an- (ab-) zuleinen.

Kommt es unvorhergesehen im Zwinger zu Verunreinigungen durch Urin / Kot,

sind Wand / Boden / Liegestätte / Hütte umgehend und restlos zu säubern.

Sägespäne, chlor- / essighaltige Reinigungsmittel werden Ihnen von uns zur Verfügung gestellt.

Verbiss: Sofern Ihr Hund an Holz beißt  / beißen könnte, sollten Sie ein Anti-Beiß Spray mitbringen, damit für Sie keine Reparaturkosten entstehen.

Permanentes Bellen: Kann sich Ihr Hund nicht ruhig verhalten, muss er nachts in der Wohnung, bei Hundeaufenthalt C im Auto / im Hänger untergebracht oder ein Antibell-Halsband angelegt werden. Ggf. kann bei Hundeaufenthalt C ein Whg.-Aufenthalt vor Ort nachgebucht werden.

Bitte verlassen Sie bei Abreise die von Ihnen in Anspruch genommenen Zwinger so, wie Sie diese bei Anreise vorgefunden haben (besenrein, saubere Näpfe).

 

1.2. Aufenthalt im Urlaubsquartier allgemein

Obwohl ein sorgsamer Umgang mit der Wohnung samt Einrichtung und Inventar für die meisten Gäste ohnehin eine Selbstverständlichkeit ist und diese demzufolge nach Ablauf der Mietzeit von ihnen so verlassen wird wie Sie das Urlaubsquartier vorgefunden haben, lässt es sich nicht vermeiden, dennoch auf unsere Anliegen bezüglich Aufenthalt in unserem Gästehaus hinzuweisen.

01.

Wir haben uns bei der Gestaltung und Einrichtung der Räumlichkeiten viel Mühe gegeben. Deshalb setzen wir großes Vertrauen in Sie als Feriengast. Die Wohnungen werden ohne Mängel an Sie übergeben. Denken Sie daran, dass auch der nächste Gast Freude an einer ordentlichen, intakten Unterkunft und an unseren gemeinschaftlichen Einrichtungen haben möchte.

Sollten sich Schäden/Verunreinigungen fester oder mobiler Bestandteile der Wohneinheiten oder im Garten trotz Umsicht nicht vermeiden haben lassen, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit, damit diese ggf. noch während Ihres Aufenthaltes behoben werden können. Für durch den Gast, seine Kinder, seinen Hund entstandene Schäden kommen in der Regel private Haftpflichtversicherungen auf. Besteht solch eine Versicherung nicht oder kommt diese nicht für den entstandenen Schaden auf, so ist der Gast selbst in der Haftbarmachung. Sollten nach der Abreise, z.B. bei der Endreinigung, nicht gemeldete Schäden festgestellt, Einrichtungsgegenstände oder Inventar  vermisst werden, müssten wir dies als wissentliche Schädigung auffassen.

Begehen Sie Wohn- und Schlafräume grundsätzlich nur mit sauberen Schuhwerk.

Straßenschuhe können Sie bitte auf/in dafür vorgesehene Schuhablagen/-schränke stellen.

Gebrauch der Kücheneinrichtung: Bitte schützen Sie Dekotischdecken vor Verschmutzungen, indem Sie diese zum Essen/Trinken entfernen oder Speise-Sets/PVC-Tischdecke benutzen. Stellen Sie heiße Kochtöpfe/Gefäße nicht ohne Untersetzer auf Arbeitsplatte, Tisch(e) oder sonstige Einrichtungs-gegenstände. Benutzen Sie bitte bei Teflon-Pfannen oder Ceran-Kochfeldern zum Kochen oder Reinigen keine scharfen oder kratzende Gegenstände.

Die Räume sind regelmäßig Stoß zu lüften. Feuchte Raumluft (durch Küche/Bad) sollte durch sofortiges Lüften abgeleitet, entstandenes Kondenswasser an Fliesen/Fenstern abgewischt werden.

Wohnungen mit Raucherlaubnis: Hinsichtlich Rücksichtnahme auf Nachmieter, die vielleicht Nichtraucher sind, würden wir Ihr Entgegenkommen sehr schätzen, indem Sie überwiegend im Freien rauchen, sofern Jahreszeit und Witterung dies ermöglichen. Bitte entleeren und reinigen Sie zwischendurch benutzte Aschenbecher. Lassen Sie keine vollen Aschenbecher stehen und sorgen Sie (bei abgedrehter Heizung) für regelmäßige Durchlüftung!

In den Wohnungen befinden sich Sitzpolster für die Balkon-/Terrassen-/Gartenmöbel. Bewahren Sie diese über Nacht oder beim Verlassen des Hauses wieder dort auf. Legen Sie die Polster nicht auf nasse oder schmutzige Gartenmöbel!

Für ein "Barbecue" steht ein transportabler Grill zur Verfügung.

Nach Benutzung ist dieser sauber zurückzustellen.

Eltern haben darauf zu achten, dass ihr(e) Kind(er) nicht in Betten oder auf sonstigem Mobiliar toben; Blumenbeete und Anpflanzungen nicht betreten oder beschädigen; keine Gegenstände in den Brunnen werfen oder das Brunnenwasser trinken. Das Wasser im Brunnen ist Oberflächenwasser!

Auch wenn die Endreinigung im Gesamtpreis enthalten ist, möchten wir uns schon im Voraus vielmals bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie die Wohnung aufgeräumt, abfallfrei (Restmüll + Recycling-müll), besenrein und mit sauberem Küchen-Inventar / E-Geräten hinterlassen. Recyclingmüll können Sie kostenlos im örtlichen Wertstoffhof entsorgen, Müllsäcke oder -beutel vor Abreise an uns übergeben. Wenn Sie zwischendurch selbst putzen möchten: In den Wohnungen befinden sich Reinigungsutensilien. Falls Sie einen Staubsauger benötigen, wird Ihnen dieser selbstverständlich zur Verfügung gestellt.

02.

Bitte beachten Sie im Interesse Ihrer Nachbarn die Zimmerlautstärke bei Gebrauch von Fernseher und Radio. Inanspruchnahme der Geräte von Kd. < 10 J. nur unter Aufsicht der Eltern!

03.

Das Umstellen oder Umrücken von Einrichtung / Mobiliar in der Whg. sowie der Austausch von Geschirr, Möbeln, sonstiger Geräte oder Einrichtungsgegenständen bei Buchung von mehreren Wohnungen / zusätzl. Schlafzimmer ist nicht erwünscht. Informieren Sie uns, falls Sie diesbezüglich Wünsche haben.

04.

Die vom Vermieter gestellten Handtücher oder sonstige Einrichtungsgegenstände dürfen nicht zum Baden oder bei Ausflügen mitgenommen werden.

05.

Bei Abwesenheit sind die Fenster zu schließen. In der Sommerzeit kann 1 Fenster pro Raum bei geschlossener Zimmertür auf Dauer-Kipp stehen. Verlassen Sie sich nicht auf andere Gäste oder auf Ihren Vermieter: Achten Sie darauf, dass bei Verlassen des Grundstücks auch die Haustür geschlossen ist!

Verbrauchskosten für Strom, Heizung, Wasser sind als Pauschalen im Übernachtungspreis enthalten. Durch Ihr persönliches Verhalten nehmen Sie Einfluss, damit diese Pauschalbeträge auch weiterhin den bisherigen Verbrauchswerten entsprechen:

 

Unnötigen Stromverbrauch vermeiden: Schalten Sie beim Verlassen der Räumlichkeiten das Licht, Venti-lator, etc. ab. Achten Sie darauf, dass auch im Haus-/Treppenaufgang das Licht wieder ausgeschaltet wird.    

Auf richtiges Heiz- und Lüftungsverhalten achten: Fenster und Zimmertüren beheizter Räume schließen. Bei geöffnetem Fenster die Heizung abdrehen!

Bei Dauerlüftung soll die Außentemperatur nicht unter 10 °C liegen!

Unnötigen Wasserverbrauch im Bad, Spülarbeiten unter laufendem Wasser vermeiden.

Armaturen mit Wassersparfunktion entsprechend nutzen.

 

2. Vertragsabschluss

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald eine / mehrere Ferienwohnung(en) schriftlich/mündlich bestellt und schriftlich zugesagt, oder falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist/sind. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

 

Buchung, An- und Restzahlung

Buchungen mit Angabe von Name, Adresse und Tel.-Nr. aller mitreisenden Personen müssen in schriftl. Form vorliegen.

 

Online-Buchung: Auf unserer Homepage unter „Kontakt“. (Bitte füllen Sie das Buchungsformular umfassend aus.)  Der Mietvertrag wird unsererseits durch eine schriftliche Bestätigung abgeschlossen und per Mail, ggf. per Post / Fax zugeschickt.

Buchung vor Ort / Kurzfristige Buchung: Sofern eine vorherige schriftliche Buchung/Bestätigung aus zeitlichen Gründen nicht möglich war, erfolgt die Ausfertigung am Anreisetag.

An- und Restzahlung

Bankverbindung und Konto-Nr. erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung.

 

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass bei Gästen, die Ihren Urlaub zum ersten Mal in unserem Haus verbringen, die Anzahlung per Überweisung in Höhe von 50% / 60% des Reisepreises, bei Gruppen 85%, innerhalb von  10 Tagen nach Bestätigung der Buchung fällig ist.

Restzahlung des Reisepreises per Überweisung bis spätestens 2 Wochen vor Anreise / Barzahlung am Anreisetag. Die Restzahlung des Rechnungsbetrages bei Gruppen muss bis spätestens zwei Wochen vor Anreise unserem Konto gutgeschrieben sein.

Bei Buchung vor Ort oder kurzfristiger Reservierung ist

die Barzahlung am Anreisetag obligatorisch.

Was Sie sonst noch wissen sollten:

01.

Nicht in Anspruch genommene Übernachtungstage / Inkl.-Leistungen / Zubuchungen

werden nicht rückvergütet.

 

Sollten weniger Personen anreisen, als pro Wohneinheit vereinbart/bestätigt, ändert eine Minder- oder Nichtbelegung nichts an dem vereinbarten/bestätigten Übernachtungspreis (= 100 % des Tagessatzes).

Erfolgt die Anreise/Abreise aller oder einzelner Personen einer Wohneinheit nach/vor der gebuchten Reisezeit, besteht kein Anspruch auf Nachlass/Rückzahlung (= 100 % des Tagessatzes).

02.

Die im Mietvertrag angegebene Personenzahl darf nicht ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter durch Mehrbelegung geändert werden: Gemäß Bestätigung der gebuchten Wohneinheit darf die Personenanzahl inkl. Kleinkinder, auch bei mitgebrachten Zustell- oder Kinderbett oder Kind im Bett der Eltern, nicht überschritten werden. Ohne Rücksprache mit dem Vermieter ist der Aufenthalt im Gästehaus und auf dem  Grundstück nur für Gäste des Hauses.

03.

An- und Abreisezeiten:

 

Am Anreisetag sind die Ferienwohnung(en) ab ca. 16.00 bezugsfertig. Nach vorheriger Absprache ist gegebenenfalls die Belegung Ihrer gebuchten Unterkunft vor 16.00 Uhr möglich. Quartier- und Schlüssel-übergabe: Bitte teilen Sie uns auf jeden Fall Ihre geplante Ankunftszeit mit.

Abreise, Übergabe der Unterkunft: Am Abreisetag endet die Inanspruchnahme der Wohneinheit(en) um 10.00 Uhr. (ggf. fakultativ nach Absprache).

Vor Ihrer Ankunft werden Räumlichkeiten, Einrichtung und Gebrauchsgegenstände auf Sauberkeit und Funktionalität geprüft. Eventuelle Beanstandungen müssen sofort, spätestens am ersten Tag nach Anreise mitgeteilt werden. Nach oder bei Abreise können Beanstandungen in keinem Falle mehr angenommen werden. Sollten während Ihres Aufenthaltes Probleme oder Funktionsstörungen ( z.B. Elektrogeräte ) auftreten, sagen Sie uns bitte umgehend Bescheid.

 

Ein unangenehmes Thema aber unumgängliche Information:

 3. Stornierung der gebuchten Reise

Rücktritt/Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen:

 

Ihr Reiserücktritt muss in schriftlicher Form vorliegen. Ausschlaggebend für die Rücktrittsgebühren ist das Eingangsdatum Ihrer Stornierung. Im Falle eines Reiserücktritts fallen unterschiedliche Entschädigungsbeträge an. Der Stornobetrag ist innerhalb 1 Woche nach Vertragsrücktritt auf unser Konto zu überweisen. Dies gilt auch für kurzfristig erfolgte Buchungen, bei denen aus Zeitgründen eine schriftliche Buchung/Bestätigung/Vorauszahlung nicht mehr möglich war. Berücksichtigen Sie dies, sofern Sie in Ihrem Namen für eine andere Familie mitbuchen. Sollte zum Zeitpunkt des Reiserücktritts ein höherer Betrag als der Stornobetrag bereits auf unser Konto verbucht sein, erfolgt die Rückerstattung zuviel geleisteter Zahlung per Überweisung auf Ihr Konto. Nichtinanspruchnahme der Reiseleistung: Die Übernahme des Reisevertrags durch Ersatzperson(en) ist nach Rücksprache möglich. Soweit durch den Personenwechsel für den Vermieter zusätzl. Kosten anfallen, werden diese gesondert berechnet.

Stornobetrag des Reisepreises in % pro Tagessatz / Ges.Preis / Pauschalpreis, sofern eine Neuvermietung nicht oder nur teilweise möglich war.

 

Vertragsrücktritt erfolgt

ab Datum der Buchungsbestätigung

50 %

der Reisekosten

12 Wochen bis zum 42.Tag vor Reiseantritt

60 %

der Reisekosten

6 Wochen bis zum 28.Tag vor Reiseantritt

70 %

der Reisekosten

4 Wochen bis zum 14.Tag vor Reiseantritt

80 %

der Reisekosten

2 Wochen bis zum 4.Tag vor Reiseantritt

90 %

der Reisekosten

bei 1- 3 Tage vor Reiseantritt, Nichtanreise

100 %

der Reisekosten

Buchen ohne Risiko: Um sich bei Krankheit, Unfall usw. unnötige Kosten zu ersparen, empfehlen wir nach der Buchung bei Ihrer Hausbank / Versicherung eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.